Die gesetzlichen Anforderungen an die IT Sicherheit seitens des Gesetzgebers sind hoch. Dabei existieren nicht nur zahlreiche Gesetzestexte, die sich mit dem Thema befassen. Ebenso die Maßnahmen, die viele Unternehmen im Rahmen der IT Sicherheit umsetzen sollen, sind alles andere als überschaubar. Deswegen ist es ratsam, sich im Rahmen eines Beratungstermins externe Unterstützung zu suchen. Ganz einfach deswegen, weil es zu viele mögliche Fallstricke gibt, über die Sie sonst stolpern könnten. Schlimmstenfalls ziehen diese – gravierende Versäumnisse Ihrerseits vorausgesetzt – eine persönliche Haftung nach sich. Um eine solche zu verhindern, wird das thematisch oftmals Undurchschaubare für Sie sichtbar gemacht. Denn heute verrate ich Ihnen, was der Unterschied zwischen einem IT-Sicherheitsbeauftragten und einem Datenschutzbeauftragten ist und warum beide Stellen geeignet sind, Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden.
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