Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragter
Die gesetzlichen Anforderungen an die IT Sicherheit seitens des Gesetzgebers sind hoch. Dabei existieren nicht nur zahlreiche Gesetzestexte, die sich...
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4 Min. Lesezeit
Eric Weis
:
01.06.2026 16:16:19
Inhalte
Geschäftsführer fragen mich häufig „Warum sollten diese Gesetzestexte für mich als Geschäftsführer wichtig sein?“ oder "Wann genau ist ein IT-Sicherheitsbeauftragter Pflicht?". Die Antwort darauf ist relativ simpel: weil sie sich sonst schnell in der persönlichen Haftung befinden. Dies gilt besonders dann, wenn sie sich nicht auf ein etwaiges Schadensrisiko vorbereitet haben, also zum Beispiel die IT Sicherheit in Ihrem Unternehmen nicht ausreichend implementiert worden ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzliche Vorgaben gelten, welche Unternehmen betroffen sind und warum ein IT-Sicherheitsbeauftragter nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist.
Ein IT-Sicherheitsbeauftragter, kurz ISB, ist die zentrale Verantwortungsperson für Informationssicherheit in einem Unternehmen. Er ist das Bindeglied zwischen Geschäftsführung, IT-Abteilung und Datenschutz. Während die IT-Abteilung den Betrieb der Systeme verantwortet, stellt der ISB sicher dass Sicherheit nicht nur technisch sondern auch strategisch und organisatorisch im Unternehmen verankert ist.
Zu seinen Kernaufgaben gehören der Aufbau und die Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), die Durchführung von Risikoanalysen, die Vorbereitung und Begleitung von Audits wie ISO 27001 oder TISAX sowie das Reporting an die Geschäftsführung. Der ISB ist damit keine rein technische Rolle, sondern eine strategische Führungsaufgabe.
Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzesanforderungen an die IT. Dazu gehört beispielsweise das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz oder das Handelsgesetzbuch, dort insbesondere § 317 Abs. 4. Basierend auf diesen Gesetzen ergeben sich für den Geschäftsführer entsprechende Pflichten in Sachen IT Sicherheit.
Diese Vorschriften verlangen, dass Geschäftsleitungen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikovermeidung treffen. Dazu gehört auch die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS).
Eine Pflicht, einen IT-Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen zu installieren, ist allerdings aus den zuvor genannten gesetzlichen Grundlagen nicht ganz so einfach abzuleiten, wie das zum Beispiel bei einem Datenschutzbeauftragten der Fall ist. Denn dieser wird vom Gesetzgeber in § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes direkt gefordert.
Eine solche explizite gesetzliche Anforderung für einen IT-Sicherheitsbeauftragten ist hingegen nicht zu finden. Jedenfalls nicht für alle Unternehmen, worauf ich inhaltlich gleich noch näher eingehen werde.
Was sich allerdings aus den gesetzlichen Grundlagen ableiten lässt, ist eine direkte Verantwortung der Geschäftsführung für die IT Sicherheit im Unternehmen, die bis hin zu einer persönlichen Haftung Ihrerseits führen kann. Wenn man sich diesbezüglich professionell aufstellen will, kommt schnell der IT-Sicherheitsbeauftragte ins Spiel.
Eine gesetzliche Pflicht, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu benennen, besteht nicht für jedes Unternehmen. Dennoch gibt es klare Fälle, in denen die Rolle verpflichtend oder faktisch notwendig ist:
Nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen (z.B. Energieversorger, Gesundheitswesen, Wasserwirtschaft) verpflichtet, ein ISMS zu implementieren. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit eines IT-Sicherheitsbeauftragten als fachlich verantwortliche Person, weil Erstellung und Einhaltung eines solchen ISMS genau in seinem Aufgabengebiet liegen.
Branchen wie Finanzdienstleister oder Versicherungen unterliegen zusätzlichen regulatorischen Vorgaben (z.B. MaRisk, EnWEG, ISO 27001, VdS 3473), die faktisch einen ISB voraussetzen. Auch hier ist der Einsatz eines ISB quasi verpflichtend, zumindest insofern notwendig um die Pflichten einhalten zu können.
Auch wenn keine direkte gesetzliche Pflicht besteht, können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn ein IT-Sicherheitsvorfall auf fehlende organisatorische Maßnahmen zurückzuführen ist. Ein IT-Sicherheitsbeauftragter reduziert hier nachweislich das Risiko der Organisationsverschulden-Haftung (§ 43 GmbHG, § 93 AktG).
Es gibt keine einheitlich vorgeschriebene Ausbildung für die Rolle. In der Praxis werden jedoch folgende Kenntnisse und Eigenschaften erwartet:
Fachlich sollte ein ISB fundiertes Wissen in IT-Sicherheit und Informationssicherheitsmanagement mitbringen, vertraut sein mit relevanten Normen wie ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder TISAX, und die aktuelle Bedrohungslage kennen. Rechtliche Grundkenntnisse zu DSGVO, NIS2 und branchenspezifischen Regularien sind ebenfalls wichtig.
Persönlich braucht es Kommunikationsstärke um zwischen technischer IT-Abteilung und Geschäftsführung vermitteln zu können, Unabhängigkeit von der IT-Abteilung um Interessenkonflikte zu vermeiden, und Durchsetzungsvermögen gegenüber allen Hierarchieebenen.
Anerkannte Zertifizierungen wie CISM, CISSP, ISO 27001 Lead Implementer oder BSI IT-Grundschutz-Praktiker belegen die fachliche Eignung, sind aber keine formale Voraussetzung.
Ein interner ISB ist Mitarbeiter des Unternehmens und kennt die internen Prozesse, Strukturen und die gewachsene IT-Landschaft gut. Das ist ein Vorteil bei der Umsetzung von Maßnahmen. Der Nachteil: Er steht häufig in einem Interessenkonflikt wenn er gleichzeitig operative IT-Verantwortung trägt, etwa als IT-Leiter oder Administrator. BSI und ISO 27001 empfehlen ausdrücklich eine klare Trennung dieser Rollen.
Ein externer ISB bringt Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit, hat keinen Interessenkonflikt und kann sofort eingesetzt werden ohne dass das Unternehmen intern Kapazitäten aufbauen muss. Gerade für KMU ohne eigene Sicherheitsabteilung ist das oft die pragmatischere Lösung. BRANDMAUER IT übernimmt diese Rolle als externer Informationssicherheitsbeauftragter und bringt über 25 Jahre Praxiserfahrung im Mittelstand mit.
Ein IT-Sicherheitsbeauftragter (ISB) ist Bindeglied zwischen Geschäftsführung, IT-Abteilung und Datenschutz. Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:
Dadurch stellt der IT-Sicherheitsbeauftragte sicher, dass IT-Sicherheit nicht nur technisch, sondern auch strategisch und organisatorisch im Unternehmen verankert wird.
Ein IT-Sicherheitsbeauftragter ist nicht für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in immer mehr Branchen faktisch erforderlich. Gerade Geschäftsführer und IT-Leiter von KMU sollten die Position ernsthaft in Betracht ziehen. Nicht zuletzt, um Haftungsrisiken zu minimieren und das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden zu stärken.
Normen wie die ISO 27001 oder VdS 3473 empfehlen ausdrücklich die Benennung eines ISB. Damit wird deutlich: Auch wenn keine explizite Pflicht besteht, gehört der IT-Sicherheitsbeauftragte zu den zentralen Pfeilern einer nachhaltigen und rechtssicheren IT-Strategie.
Nicht jedes Unternehmen verfügt intern über die notwendige Expertise oder Ressourcen. BRANDMAUER IT stellt erfahrene externe IT-Sicherheitsbeauftragte zur Verfügung, die Sie bei der Einführung und Umsetzung eines ISMS unterstützen können.
Nicht für jedes Unternehmen. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Allerdings sind KRITIS-Betreiber nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verpflichtet ein ISMS zu implementieren, woraus die Notwendigkeit eines ISB folgt. Für Unternehmen die unter NIS2 fallen, also ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Umsatz in bestimmten Sektoren, ist ein Ansprechpartner für IT-Sicherheit faktisch erforderlich. Für alle anderen Unternehmen ist die Bestellung dringend empfehlenswert um Haftungsrisiken zu minimieren.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist ausschließlich für den Schutz personenbezogener Daten nach DSGVO zuständig. Der ISB hat einen deutlich breiteren Aufgabenbereich: Er verantwortet den Schutz aller Informationen im Unternehmen, also auch Geschäftsgeheimnisse, technologische Daten und strategische Informationen. Beide Rollen ergänzen sich und können in kleineren Unternehmen von derselben Person übernommen werden, sofern kein Interessenkonflikt entsteht.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen. In der Praxis werden IT-Kenntnisse, Erfahrung in der Netzwerk- und Informationssicherheit sowie Kenntnisse relevanter Normen wie ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz erwartet. Wichtig ist außerdem organisatorische Unabhängigkeit von der IT-Abteilung um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Grundsätzlich jede Person mit ausreichender fachlicher Qualifikation und organisatorischer Unabhängigkeit. Nicht empfehlenswert ist die Doppelbesetzung mit dem IT-Leiter oder Administrator, da dort Interessenkonflikte entstehen. In der Praxis bietet sich für viele KMU ein externer ISB an, weil damit sofort Expertise verfügbar ist ohne intern Personal aufzubauen.
Die Kosten hängen von Unternehmensgröße, Reifegrad der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und gewünschtem Leistungsumfang ab. Im Vergleich zu einer Vollzeitstelle intern ist ein externer ISB für die meisten KMU deutlich kosteneffizienter. Auf Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot.
Formell möglich, aber nicht empfehlenswert. IT-Leiter und ISB haben unterschiedliche und teils gegensätzliche Aufgaben: Der IT-Leiter verantwortet den Betrieb, der ISB kontrolliert und bewertet diesen Betrieb aus Sicherheitsperspektive. Diese Doppelrolle führt zu Interessenkonflikten und ist weder mit BSI IT-Grundschutz noch mit ISO 27001 vereinbar.
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