Die neue NIS2 Richtlinie

Erfahren Sie, was hinter NIS2 steckt, ob die Richtlinie auch Sie betrifft und wie Sie sich mit einer günstigen Cybersecurity Strategie vor Hackern schützen können.

1. Was ist die NIS2 Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Verordnung, die den Schutz kritischer Einrichtungen vor Cyberangriffen verbessern soll. Sie löst die 2016 eingeführte NIS1-Richtlinie ab und ist deutlich strenger, um die Cybersicherheit in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Bis voraussichtlich spätestens März 2025 müssen alle EU-Länder, darunter Deutschland und Österreich, die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.

 

2. Welche Ziele verfolgt die EU mit NIS2?

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen besser vor Cyberangriffen zu schützen und die IT-Sicherheit in der EU zu stärken. Sie fordert systemrelevante Unternehmen dazu auf, in Cybersicherheitsmaßnahmen zu investieren, um externe Bedrohungen abzuwehren und die Stabilität unserer Gesellschaft zu sichern.

💡 Warum das wichtig ist: Indem Unternehmen ihre Sicherheitsvorkehrungen ausbauen, profitieren wir alle von einem stärkeren Schutz gegen Cyberrisiken.

 

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3. Welche Unternehmen sind von NIS2 betroffen?

Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen, um eine zielgerichtete Cyber-Sicherheitsstrategie zu gewährleisten.

  • Wichtige Einrichtungen: Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder digitaler Dienstleistungserbringung. Dazu zählen Energie- und Trinkwasserversorger, Abfallentsorger, Chemie- und Lebensmittelunternehmen, sowie Anbieter digitaler Dienste.
  • Besonders wichtige Einrichtungen: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz über 50 Millionen Euro. Beispiele sind Telekommunikationsdienste und Betreiber kritischer Anlagen.

💡 Unsere Mission: Als Partner zahlreicher wichtiger Einrichtungen unterstützen wir Sie aktiv bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen. Ihr Schutz ist unser Ziel.

 

4. Was bedeutet die Beweislastumkehr in NIS2 für Geschäftsführer?

Mit der NIS2-Richtlinie tragen Geschäftsführer im Falle eines erfolgreichen Cyberangriffs die Beweislast. Sie müssen nachweisen, dass sie alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben. Gelingt dies nicht, droht eine persönliche finanzielle Haftung.

Ihr Schutz vor Haftung:
Installieren Sie frühzeitig ein wirksames IT-Sicherheitskonzept, um Schwachstellen zu eliminieren und Ihre Systeme gegen Angriffe abzusichern. Ein Sicherheitscheck ist der erste Schritt zu einem umfassenden Schutzplan. Lassen Sie sich von Experten unterstützen und stärken Sie Ihre IT-Abwehr nachhaltig.

 

5. Welche Maßnahmen müssen (besonders) wichtige Einrichtungen treffen?

Gemäß NIS2 sind Einrichtungen verpflichtet, die Auswirkungen von Cyberangriffen so gering wie möglich zu halten. Dafür sind sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen nötig. Diese reichen von der Einrichtung effektiver Sicherheitsmechanismen bis hin zur Implementierung klarer Prozesse für den Ernstfall.

Eine gezielte Planung stärkt Ihre IT-Abwehr nachhaltig.

 

Hier finden Sie alle Risikomanagementmaßnahmen (besonders) wichtiger Einrichtungen:

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6. Welche Meldepflichten haben (besonders) wichtige Einrichtungen im Falle eines Cyberangriffs?

Unternehmen, die der NIS2-Richtlinie unterliegen, müssen bei einem Cyberangriff folgende Meldepflichten beachten:

  • Meldung des Angriffs innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung.
  • Bestätigung und Konkretisierung der Erstmeldung innerhalb von 72 Stunden.
  • Detaillierte Abschlussmeldung innerhalb von 1 Monat.

Für eine proaktive IT-Sicherheitsstrategie empfehlen wir, bereits jetzt mit uns zusammenzuarbeiten, um Ihre IT vor Angriffen zu schützen.

 

7. Welche Pflichten haben Sie als Geschäftsführer einer (sehr) wichtigen Einrichtung?

Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich für die Genehmigung und Überwachung aller IT-Sicherheitsmaßnahmen. Versäumen Sie dies, können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Zur Erfüllung dieser Verantwortung müssen Sie regelmäßig an Cybersecurity-Schulungen teilnehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen umsetzt und die NIS2-Vorgaben einhält.

 

8. Neue Zertifizierungen und Kennzeichnungspflichten für (besonders) wichtige Einrichtungen

Im Rahmen der NIS2-Richtlinie können neue Sicherheitszertifikate und IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt werden. Diese betreffen IT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, die spezifische Cybersecurity-Zertifikate benötigen. Besonders wichtige Einrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Prozesse den erforderlichen Standards entsprechen, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Ein IT-Sicherheitscheck hilft Ihnen, die nötigen Maßnahmen zu identifizieren und Ihr Unternehmen auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

 

9. Mit welchen Sanktionen müssen Sie als (besonders) wichtige Einrichtung rechnen?

Verstöße gegen die NIS2-Richtlinie können hohe Geldbußen nach sich ziehen:

  • Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4% des globalen Vorjahresumsatzes.
  • Sehr wichtige Einrichtungen: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des globalen Vorjahresumsatzes.

Die Umsetzung der Richtlinie wird regelmäßig überprüft. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt, sondern können das Unternehmen ernsthaft gefährden. Nutzen Sie eine unverbindliche Beratung, um Ihr Unternehmen vor Sanktionen zu schützen und die NIS2 ordnungsgemäß umzusetzen.

 

10. Wann tritt NIS2 in Kraft?

Die NIS2-Richtlinie wird voraussichtlich im März 2025 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Unternehmen die Vorgaben umsetzen. Es gibt keine Übergangsfrist, daher bleibt nur wenig Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Lassen Sie sich noch heute beraten, um sicherzustellen, dass Ihre IT bis Frühjahr 2025 ausreichend gegen Cyberangriffe geschützt ist und Sie die NIS2-Richtlinie rechtzeitig erfüllen.

 

11. Wie kann BRANDMAUER IT bei der Umsetzung von NIS2 helfen?

BRANDMAUER IT unterstützt Sie in jedem Schritt der NIS2-Umsetzung, von der Sicherheitsanalyse bis zur Implementierung der erforderlichen Maßnahmen. Wir helfen Ihnen, Ihre IT-Infrastruktur zu stärken, um sie vor Cyberangriffen zu schützen und die neuen Vorschriften einzuhalten. Unser Ziel ist es, Ihre IT zu einem sicheren Bollwerk gegen Hacker zu machen, damit Sie sich keine Sorgen über Datenverlust oder Rufschädigung machen müssen. Buchen Sie noch heute eine kostenlose und unverbindliche NIS2-Analyse für Ihr Unternehmen.

 

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Volker Bentz, Gründer und Geschäftsführer BRANDMAUER IT GmbH

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