Das sind die Vorgaben zur IT Sicherheit in der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert Unternehmen nicht nur dazu auf, personenbezogene Daten zu schützen, sondern stellt auch indirekte...
Sie haben Fragen zu Produkte und Dienstleistungen?
IT Security Blog abonnieren um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Managed Security
Weitere IT-Sicherheitslösungen
Managed Services
Weitere IT-Servicelösungen
Unsere KI-Lösungen
Karriere bei BRANDMAUER IT
Kostenlose Downloads
Weiterbildungen
Kostenlose Webinaraufzeichnungen
Unser Blog
Kundenstimmen und Partner
Coworking bei uns
Software-Lösungen
3 Min. Lesezeit
Volker Bentz
:
01.06.2026 11:17:01
Fast jedes KMU hat schon von beiden gehört. Aber wenn es konkret wird, herrscht Unsicherheit: Ist das eine Teil des anderen? Brauche ich beides? Und was passiert wenn ich keins davon habe? Die Verwirrung ist verständlich, denn beide Konzepte überschneiden sich inhaltlich und werden im Alltag oft synonym verwendet. Sie sind es nicht. Und der Unterschied hat direkte Konsequenzen für Haftung, Compliance und den tatsächlichen Schutz Ihrer IT.
Der einfachste Weg beide zu unterscheiden ist diese Frage: Worüber reden wir eigentlich?
Das Datenschutzkonzept beantwortet die Frage: Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir, auf welcher rechtlichen Grundlage, und wie stellen wir sicher dass dabei die DSGVO eingehalten wird? Es richtet sich primär nach außen, gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und Geschäftspartnern, und dient als Nachweis dass das Unternehmen datenschutzkonform handelt.
Das IT-Sicherheitskonzept beantwortet eine andere Frage: Mit welchen konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen schützen wir unsere gesamte IT-Infrastruktur? Es schützt nicht nur personenbezogene Daten, sondern alle Unternehmensdaten, Systeme und Prozesse. Es gilt als verbindliche Unternehmensrichtlinie und gibt Mitarbeitern klare Regeln vor.
Die DSGVO verpflichtet jedes Unternehmen das personenbezogene Daten verarbeitet dazu nachzuweisen, dass es diese Daten rechtmäßig und sicher behandelt. Das Datenschutzkonzept ist dieses Nachweisdokument. Es beschreibt welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck, wie lange sie gespeichert werden und wer intern dafür verantwortlich ist.
Fehlt dieses Dokument oder ist es veraltet, wird es bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörde schnell problematisch. Bußgelder nach DSGVO sind keine Seltenheit und können je nach Schwere des Verstoßes erheblich ausfallen. Was viele unterschätzen: Auch ohne aktiven Datenschutzverstoß kann das Fehlen einer nachvollziehbaren Dokumentation bereits sanktioniert werden.
Während das Datenschutzkonzept beschreibt was rechtlich zu schützen ist, legt das IT-Sicherheitskonzept fest wie dieser Schutz in der Praxis umgesetzt wird. Es ist ein konkreter Maßnahmenkatalog für den Umgang mit der gesamten IT-Infrastruktur, also Netzwerke, Endgeräte, Server, Zugriffsrechte, Passwörter und den Umgang mit Sicherheitsvorfällen.
Ein entscheidender Punkt den viele übersehen: Das IT-Sicherheitskonzept schützt nicht nur personenbezogene Daten, sondern alle schützenswerten Informationen im Unternehmen. Betriebsgeheimnisse, Finanzdaten, Kundendaten die nicht personenbezogen sind, interne Prozesse. Der Schutzbereich geht also deutlich über das hinaus was die DSGVO abdeckt.
Wer noch kein IT-Sicherheitskonzept hat oder das bestehende aktualisieren möchte, findet bei BRANDMAUER IT eine kostenlose Vorlage zum Download.
Ein Datenschutzkonzept das auf dem Papier Schutzmaßnahmen beschreibt die technisch gar nicht umgesetzt sind, ist wertlos. Aufsichtsbehörden prüfen nicht nur ob ein Konzept vorhanden ist, sondern ob es der Realität entspricht. Ohne funktionierendes IT-Sicherheitskonzept fehlt die technische Grundlage für den Datenschutz.
Umgekehrt reicht ein gutes IT-Sicherheitskonzept allein nicht für DSGVO-Konformität. Technischer Schutz ist notwendig, aber er ersetzt nicht die rechtliche Dokumentation, die Regelung von Auskunftsrechten oder die Benennung von Verantwortlichkeiten. Beide Dokumente sind aufeinander angewiesen und sollten gemeinsam gedacht werden.
In der Praxis empfehlen wir mit dem IT-Sicherheitskonzept zu beginnen. Es bildet die technische Grundlage auf der das Datenschutzkonzept aufbaut. Wer erst das Datenschutzkonzept erstellt ohne die IT-Sicherheitsmaßnahmen zu definieren, beschreibt Schutzmaßnahmen die noch gar nicht existieren.
Für KMU die weder das eine noch das andere bisher formalisiert haben ist ein IT-Sicherheitscheck ein sinnvoller erster Schritt. Er zeigt wo die größten Lücken liegen und gibt eine klare Grundlage für beide Konzepte.
Datenschutzkonzept und IT-Sicherheitskonzept sind keine Konkurrenten, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Das eine definiert was rechtlich zu schützen ist, das andere wie dieser Schutz technisch umgesetzt wird. Wer beides sauber dokumentiert und aktuell hält ist nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern schützt auch das Vertrauen seiner Kunden und Geschäftspartner.
BRANDMAUER IT begleitet KMU seit über 25 Jahren bei beiden Bereichen.
Das Datenschutzkonzept ist durch die DSGVO für alle Unternehmen die personenbezogene Daten verarbeiten verpflichtend, was auf nahezu jedes Unternehmen zutrifft. Das IT-Sicherheitskonzept ist nicht in jedem Fall explizit gesetzlich vorgeschrieben, wird aber durch NIS2 für viele Unternehmen zur Pflicht und ist darüber hinaus Voraussetzung für eine sinnvolle DSGVO-Umsetzung.
Mindestens einmal jährlich, und immer dann wenn sich die IT-Infrastruktur, das Personal oder die gesetzlichen Anforderungen wesentlich ändern. Ein veraltetes Konzept das die aktuelle Realität nicht mehr abbildet bietet im Ernstfall weder rechtliche noch technische Sicherheit.
Fehlt das Datenschutzkonzept drohen bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden empfindliche Bußgelder. Fehlt das IT-Sicherheitskonzept fehlt die strukturierte Grundlage für den Schutz der gesamten IT-Infrastruktur. Im Fall eines Cyberangriffs oder Datenverlusts wird das Fehlen beider Dokumente zum haftungsrelevanten Thema für die Geschäftsführung.
Ja. Viele KMU beauftragen externe IT-Dienstleister weil intern die Expertise oder die Zeit fehlt. Wichtig ist dabei dass das Konzept individuell auf die Infrastruktur des Unternehmens zugeschnitten ist und nicht aus einer generischen Vorlage besteht die der realen Situation nicht entspricht.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert Unternehmen nicht nur dazu auf, personenbezogene Daten zu schützen, sondern stellt auch indirekte...
Der Moment in dem ein Mitarbeiter merkt dass sein Computer sich seltsam verhält, ist kritischer als die meisten denken. Was in den nächsten Minuten...
Geschäftsführer fragen mich häufig „Warum sollten diese Gesetzestexte für mich als Geschäftsführer wichtig sein?“ oder "Wann genau ist ein...