Wie entwickle ich eine IT Strategie für meinen Betrieb?
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2 Min. Lesezeit
Volker Bentz
:
18.02.2026 16:41:05
NIS2 ist seit dem 06.12. in Kraft. Handeln Sie, bevor es zu spät ist.
Seit dem 06.12. ist die NIS2-Richtlinie offiziell in Kraft: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/301/VO.html
Und sie hat die Spielregeln für Geschäftsführer grundlegend verändert. Cybersicherheit ist keine Aufgabe mehr, die man einfach an die IT-Abteilung delegieren kann.
Wer seine Pflichten vernachlässigt, setzt sich persönlich einem erheblichen Risiko aus.
NIS2 schreibt ganz klar vor: Die Verantwortung liegt an der Unternehmensspitze.
Geschäftsführer müssen aktiv sicherstellen, dass das Unternehmen angemessen gegen Cyberrisiken geschützt ist. Es reicht nicht, Sicherheitsmaßnahmen„irgendwie“ umzusetzen.
Kommt es zu einem Cyberangriff und es kann nachgewiesen werden, dass:
kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden. Schon diese Versäumnisse gelten als Pflichtverletzung.
Ein zentraler, oft unterschätzter Punkt:
Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens 06.03.2026 bei der zuständigen Behörde (BSI) registrieren: https://portal.bsi.bund.de/ .
❗ Keine Registrierung = formaler Verstoß gegen NIS2
Das kann bereits für sich genommen Sanktionen auslösen, unabhängig davon, ob es zu einem Cybervorfall gekommen ist.
Die möglichen Konsequenzen sind drastisch:
Kurz gesagt:
Ein Cybervorfall ohne nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen kann das Unternehmen und die Geschäftsführung persönlich massiv treffen.
Wer sich und das Unternehmen schützen will, muss sofort aktiv werden:
Jede Maßnahme, die Sie jetzt ergreifen, kann später Millionenbeträge, Ärger mit Behörden und persönliche Risiken verhindern.
Um Ihnen einen besseren Einblick zu verschaffen, wie Sie sich als Geschäftsführer wirksam absichern, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist und welche Maßnahmen bis spätestens 06.03.2026 zwingend umzusetzen sind, bieten wir Ihnen ein kostenloses NIS2-Webinar für Geschäftsführer und Entscheider an.
Darin erfahren Sie:
🔗 Jetzt kostenlos zum NIS2-Webinar anmelden:
https://www.brandmauer.de/nis2-webinar
Die NIS2-Richtlinie macht eines unmissverständlich klar:
Cybersicherheit ist Chefsache und Pflichtverletzungen können Sie persönlich teuer zu stehen kommen.
Seit dem 06.12.2025 gelten die neuen Haftungsmaßstäbe.
Die Registrierungspflicht bis zum 06.03.2026 ist ein erster, zwingender Schritt, aber längst nicht der Letzte.
Die Frage ist nicht mehr, ob ein Cyberangriff passiert, sondern wann und ob Sie vorbereitet sind.
Handeln Sie jetzt. Für Ihr Unternehmen. Und für sich selbst.
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