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IT-Sicherheitsbeauftragter und Datenschutzbeauftragter: Gibt es Interessenkonflikte?

IT-Sicherheitsbeauftragter und Datenschutzbeauftragter: Gibt es Interessenkonflikte?

Der IT-Sicherheitsbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte unterscheiden sich im Wesentlichen darin, dass sie für verschiedene Arten von Daten zuständig und verantwortlich sind. Genaueres können Sie hier nachlesen. Dabei kann es durchaus Überschneidungsbereiche geben, was die Frage aufwirft: Kann es Interessenkonflikte zwischen diesen beiden Positionen geben? Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen: Bei professionellen IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten darf es keine Interessenkonflikte geben!

 

IT-Sicherheitsbeauftragte agieren ganzheitlicher als Datenschutzbeauftragte

Da der IT-Sicherheitsbeauftragte nicht nur die personenbezogenen Daten in einem Unternehmen, sondern auch alle anderen Daten betrachtet, gibt es natürlich Überschneidungen der Kompetenzbereiche der beiden Beauftragten. Während der IT-Sicherheitsbeauftragte also ein weitläufigeres Blickfeld hat, kann sich der Datenschutzbeauftragte voll und ganz auf die personenbezogenen Daten konzentrieren. Natürlich haben beide Positionen damit auch unterschiedliche Vorteile und Einsatzbereiche. Zum Beispiel kann der IT-Sicherheitsbeauftragte Ihnen dabei helfen, die IT-Organisation allgemein zu verbessern, wohingegen der Datenschutzbeauftragte in seinen Aufgaben etwas eingeschränkter ist. Der kleinere Zuständigkeitsbereich des Datenschutzbeauftragten ermöglicht ihm allerdings eine viel detailliertere Herangehensweise an seine Aufgaben.

 

Informieren Sie sich hier über weitere Aufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten.

 

Die Geschäftsführung muss Kooperation fördern

Aufgrund der dennoch bestehenden Unterschiede zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem IT-Sicherheitsbeauftragten wird es vermutlich auch unterschiedliche Sichtweisen auf Probleme und Projekte geben. Denn menschliche Zusammenarbeit kann nicht immer reibungslos ablaufen. Das ist jedoch nicht grundsätzlich schlecht, da im Gespräch über ein kontroverses Thema möglicherweise völlig neue Lösungsmethoden entstehen. Natürlich fordert dies ein gewisses Maß an Selbstbeherrschung und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit. Hier sollten Sie als Geschäftsführer dafür Sorge tragen, dass diese Fähigkeiten in Ihrem Unternehmen vorhanden sind. Seriöse und professionelle Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsbeauftragte werden von sich aus miteinander kooperieren und sich somit gut ergänzen.

 

Neutrale IT-Sicherheitsbeauftragte können helfen

Sie möchten die Position des IT-Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen schaffen? Dann überlegen Sie, ob nicht ein außenstehender, neutraler IT-Sicherheitsbeauftragter besser geeignet ist als einer Ihrer bestehenden Mitarbeiter. Denn von außen kommen oft neue Impulse, die Ihr Unternehmen vorantreiben. Ferner fällt es internen Mitarbeitern meist schwer, Situationen komplett objektiv zu bewerten. Der IT-Sicherheitsbeauftragte von BRANDMAUER IT beispielsweise ist ein neutraler Berater der Geschäftsführung, der als Außenstehender Dinge ganz anders betrachtet als ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens.

 

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Fazit

Im Allgemeinen gibt es keine Interessenkonflikte zwischen Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheitsbeauftragten, da beide ähnliche Ziele verfolgen. Außerdem überschneiden sich deren Kompetenzbereiche nur teilweise. Allerdings kann es gerade bei den Überschneidungsbereichen ab und an zu Kontroversen kommen. Diese lassen sich aber durch Kooperation und Kommunikation relativ leicht beseitigen. Zögern Sie nicht, beide Positionen in Ihrem Unternehmen zu schaffen! Denn im Endeffekt ergänzen sich die Kompetenzen beider Berater und stellen somit ein stimmiges Gesamtpaket dar, welches Ihrem Unternehmen einen erheblichen Mehrwert bietet. Durch das Kombinieren der jeweiligen Vorteile bereiten Sie sich optimal auf eventuelle Schäden in den Bereichen IT Sicherheit und Datenschutz vor. Letztlich können Sie so das Risiko einer direkten Haftung Ihrerseits minimieren!

 

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