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Ist Ihre Webseite DSGVO-konform?

Ist Ihre Webseite DSGVO-konform?

Mittlerweile hat sicher jeder mitbekommen, dass am 25.05.2018 die Datenschutz Grundverordnung in Kraft tritt. Dies zu wissen hilft Ihnen leider nicht besonders viel, wenn Sie nicht auch die entsprechenden Vorbereitungen getroffen haben. Vorbereitungen soll heißen, dass Ihr Unternehmen bis zum 25. Mai nach Möglichkeit allen Anforderung der DSGVO gerecht werden sollte. Denn es drohen erhebliche und wirklich schmerzhafte Bußgelder! In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Webseitenbetreiber jetzt in Sachen Datenschutz achten müssen.

 

Personenbezogene Daten in der Datenschutzgrundverordnung

Schon jetzt ist im Bundesdatenschutzgesetz vorgeschrieben, dass personenbezogene Daten verschlüsselt übertragen werden müssen. Warum sollte man sich dann jetzt nochmal damit beschäftigen? Erstens, weil wie bereits erwähnt erhebliche Bußgelder auf Sie zukommen und zweitens, weil personenbezogene Daten ab dem 25. Mai 2018. neu definiert werden.

 

Sind Sie bereit für die DSGVO? Prüfen Sie es jetzt mit unserem Ratgeber!

 

Was hat das Ganze mit Ihrer Webseite zu tun?

Viele Unternehmen bieten Ihren Kunden auf der Webseite die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen. Doch Vorsicht! Wenn Sie Daten wie zum Beispiel E-Mail-Adresse oder Name erfassen, müssen Sie auch dafür sorgen, dass dies dsgvo-konform geschieht. Folglich darf kein „http“ in der URL Ihres Kontaktformulars auftauchen. Sorgen Sie am besten gleich dafür, dass Ihre gesamte Internetseite auf „https“ läuft und Ihre Daten verschlüsselt übertragen werden.

 

Exkurs: Was versteht man unter “https”?

“Https” ist die Abkürzung für Hypertext Transfer Protocol Secure. Die Verbindung mit einer Website per “https” bedeutet, dass alle Daten, die Sie mit dieser austauschen, über eine verschlüsselte Verbindung übertragen werden. Ohne Verschlüsselung wären die übertragenen Daten für jeden, der Zugang zum entsprechenden Netz hat, als Klartext lesbar. Zusätzlich dient die Authentifizierung dazu, dass beide Seiten der Verbindung beim Aufbau der Kommunikation die Identität des Verbindungspartners überprüfen können. Dadurch wird beispielsweise verhindert, dass Sie sich auf einer gefälschten Website bewegen (Stichwort: Phishing).


Wenn Sie sich also als vertrauenswürdiges und sicheres Unternehmen präsentieren möchten, dann sollten auch Sie eine verschlüsselte Verbindung nutzen. Tun Sie das nicht, dann bieten Sie nicht nur eine unnötige Angriffsfläche, sondern kommunizieren möglicherweise nach außen, dass Sie es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen. So hart dies vielleicht klingen mag, aber ein solches Risiko sollten Sie nicht eingehen. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass sich ab dem 25. Mai einige Personen auf die Suche nach genau solchen Gesetzesverstößen machen und daraus ein einträgliches  Geschäftsmodell mit hohen Abmahngebühren machen!

 

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Was sollten Sie jetzt tun?

Überprüfen Sie gleich, ob Ihre Internetseite vollständig mit „https“ publiziert ist. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, kontaktieren Sie sofort Ihren Administrator. Dieser sollte Ihre Website in der Regel ohne große Probleme auf “https” umstellen können. Mit ein wenig Arbeit ersparen Sie sich so jede Menge Stress, Ärger und Bußgelder.

 

Fazit

Die Internetseite eines Unternehmens ist heutzutage eines der wichtigsten Werkzeuge, mit denen sich Firmen nach außen hin präsentieren können. Zeigen Sie Ihren Kunden und Wettbewerbern, dass Sie die Themen IT Sicherheit und Datenschutz ernst nehmen und sorgen Sie für eine sichere Datenübertragung im Zusammenhang mit Ihrer Webseite. Es wurde zwar bereits erwähnt, aber die Bußgelder bei Versäumnissen sind wirklich schmerzhaft. Es können Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes fällig werden!

 

Wenn Sie Ihre offenen Fragen zur DSGVO persönlich mit uns besprechen möchten, dann melden Sie sich gerne!

 

 

Kontaktieren Sie uns!

 

Rechtlicher Hinweis:

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung für Ihr Unternehmen dar, auf die Sie sich bei der Einhaltung der Datenschutz Grundverordnung stützen können. Diese Tippsammlung soll Ihnen vielmehr eine Vorstellung davon geben, was auf Sie zukommt. Bei Beratungsbedarf über Ihre Auslegung dieser Informationen oder über deren Richtigkeit und Vollständigkeit empfehlen wir, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sie dürfen sich demnach auf dieses Dokument weder als Rechtsberatung stützen noch als Empfehlung für eine bestimmte Auslegung geltenden Rechts.