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NIS2 und kritische Infrastrukturen

NIS2 und kritische Infrastrukturen

Das Thema Cybersicherheit gewinnt in unserer vernetzten Welt zunehmend an Bedeutung. Mit den fortschreitenden technologischen Entwicklungen und der wachsenden Abhängigkeit von digitalen Systemen sind auch die Anforderungen an die Sicherheit von Unternehmensdaten und kritischer Infrastrukturen gestiegen. Deutschland reagiert auf die NIS2 der EU mit neuen Mindestanforderungen für die Cybersicherheitspflichten kritischer Infrastrukturen, die ab dem 17. Oktober 2024 in Kraft treten werden.

NIS2: Cybersicherheit als Chefsache

Mit dem Inkrafttreten der sogenannten NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) wird Cybersicherheit zur Chefsache. Diese weitreichenden Änderungen betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern eine erheblich größere Anzahl von Betrieben. Die zentrale Neuerung besteht darin, dass die Geschäftsführung die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen trägt und im Falle von Verstößen haftbar gemacht werden kann. Die Haftungsfrage für die Geschäftsleitung ist derzeit aber noch in der parlamentarischen Diskussion. Es bleibt abzuwarten wie Deutschland sich hier positioniert gegenüber der NIS2 die eine Haftungsregelung vorsieht.

 

Mindestanforderungen und Präventionsmaßnahmen

Unternehmen sind nun verpflichtet, eine Reihe von Präventionsmaßnahmen einzuführen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere zwei Schlüsselelemente: Incident Management und Business Continuity Management (kurz BCM genannt). Das Incident Management bezieht sich auf die Fähigkeit eines Unternehmens, auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren und diese effizient zu bewältigen. Dies umfasst die Erkennung, Analyse und Reaktion auf Cyberangriffe und andere Sicherheitsvorfälle.

Auf der anderen Seite bezieht sich das Business Continuity Management auf die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Unternehmen im Falle eines schwerwiegenden Sicherheitsvorfalls seine Geschäftstätigkeit aufrechterhalten kann. Dies ist entscheidend, um die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren. Das Aufstellen von Notfallplänen ist daher zukünftig eine Maßnahme im Rahmen des BCM zwingend durchgeführt werden muss.


Beweislastumkehr: Die Herausforderung für Geschäftsführer

Eine besonders bedeutende Änderung ist die Einführung der Beweislastumkehr. Geschäftsführer sind nun verpflichtet, nachzuweisen, dass sie alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben. Dies bringt die Anforderung einer umfassenden Dokumentation und Professionalisierung der IT-Sicherheit in Unternehmen jeder Größe mit sich. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen umfassend verstehen und umsetzen, um sich damit vor möglichen rechtlichen Konsequenzen schützen zu können. Auch wenn die Haftungsregelung eventuell nicht kommt bleibt die Beweislastumkehr mit Sicherheit bestehen.

 

Neue Chancen für Managed Security Service Provider

Die Anforderungen von NIS-2 könnten für viele kleinere Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Sie könnten Schwierigkeiten haben, die erforderliche Professionalisierung der IT-Sicherheit aus eigener Kraft zu bewältigen. Dies eröffnet eine breite Palette von Geschäftschancen für Managed Security Service Provider (MSSPs). Diese Dienstleister sind spezialisiert auf Cybersicherheit und können Unternehmen dabei unterstützen, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und sich vor Cyberbedrohungen zu schützen.

BRANDMAUER IT hat hierauf schon vor Jahren reagiert und die Produkte MISA und das Managed Security Operations Center entwickelt welche die Anforderungen der NIS2 vollständig abdecken. Mehr dazu unter den Links 

 

Fazit

Mit der Einführung der NIS2-Richtlinie ab dem 17. Oktober 2024 wird Cybersicherheit in Deutschland zu einer noch wichtigeren Angelegenheit für Unternehmen und deren Führungskräfte. Die neuen Mindestanforderungen und die Beweislastumkehr machen deutlich, dass Unternehmen aller Größenordnungen ihre Cybersicherheitspraktiken überdenken und verbessern müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich an Dienstleister wie z.B. die BRANDMAUER IT zu wenden, die sich auf Cybersicherheit spezialisiert haben, um Sie bei der Einhaltung der neuen Vorschriften zu unterstützen. Die NIS-2-Richtlinie setzt eine Priorisierung dieses Themas in Unternehmen voraus.

Um sich einen ersten Überblick über die Vorgaben von NIS-2 zu schaffen, haben wir einen kostenlosen Ratgeber inklusive Checkliste zu diesem Thema erstellt und möchten Ihnen diesen ans Herz legen: