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Cyberangriffe müssen der Polizei gemeldet werden

Cyberangriffe müssen der Polizei gemeldet werden

Cyberangriffe sind keine Bagatelle – sie sind Straftaten. Dennoch melden viele Betroffene einen IT-Sicherheitsvorfall nicht der Polizei, oft aus Unsicherheit, Scham oder der Annahme, eine Anzeige würde ohnehin nichts bringen. Das Gegenteil ist der Fall: Das Nicht-Melden schadet Unternehmen, anderen Betroffenen und der gesamten Gesellschaft. In diesem Artikel erfahren Sie, warum eine Meldung so wichtig ist, wie die Polizei bei einem Hackerangriff helfen kann und welche Vorteile eine Anzeige für Sie persönlich hat.

 

Wie kann die Polizei nach einem Cyberangriff helfen?

Die Polizei kann zwar keine Daten wiederherstellen oder Systeme reparieren – doch sie spielt eine zentrale Rolle bei der Aufklärung und Eindämmung von Cyberkriminalität. Besonders die sogenannten Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) unterstützen Unternehmen bei der Meldung, Analyse und Bewertung eines Cyberangriffs. Die Erreichbarkeiten der zuständigen Stellen finden Sie auf den offiziellen Seiten der Landespolizei.

Die Ermittler können vor allem wichtige digitale Spuren sichern und auswerten. Dazu gehören unter anderem:

  • Snapshots betroffener Systeme
  • Logfiles und Systemprotokolle
  • Forensische Daten aus Servern, Endpunkten und Netzwerkverkehr

Die Polizei bringt hierfür eigene Technik mit, sodass Ihre Hardware im Unternehmen verbleiben kann. Falls Sie erst später eine Anzeige erstatten, sollten Sie selbstständig Log- und Protokolldaten sichern, um diese der Polizei bereitstellen zu können.

Viele Unternehmen glauben, dass die Täter ohnehin nicht gefasst werden. Das stimmt so nicht: Erfolgreiche Ermittlungen wie die Zerschlagung der Schadsoftware Emotet zeigen, dass internationale Zusammenarbeit Wirkung zeigt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik konnten bereits zahlreiche Angriffe aufgeklärt werden. Eine Anzeige erhöht die Chancen, dass Täter gestoppt werden und weitere Schäden verhindert werden können.

Unterstützung bei der Wiederherstellung

Die Ermittlungsarbeit der Polizei bietet einen weiteren Vorteil: Sie hilft dabei, die Ursache des Angriffs zu identifizieren. In vielen Fällen werden Sicherheitslücken sichtbar, über die Angreifer Zugriff erlangt haben. Diese Informationen können genutzt werden, um Systeme korrekt wiederherzustellen und Schwachstellen dauerhaft zu schließen.

Zudem müssen Unternehmen sich keine Sorgen um unnötige Aufmerksamkeit machen. Cybercrime-Ermittler arbeiten diskret, erscheinen in ziviler Kleidung und stimmen den Einsatzort sowie Zeitpunkt vorher mit Ihnen ab. Die Vorstellung, ein Polizeikonvoi würde vor dem Firmengelände auftauchen, entspricht nicht der Realität.

Unternehmensübergreifende Analyse von Cyberangriffen

Ein entscheidender Grund für die Meldung eines Cyberangriffs ist die Möglichkeit, Muster und größere Angriffskampagnen zu erkennen. Einzelne Vorfälle wirken oft unauffällig – doch wenn mehrere Unternehmen ähnliche Angriffe melden, kann die Polizei Zusammenhänge feststellen.

Solche Erkenntnisse sind wichtig, um:

  • gezielt vor neuen Angriffswellen zu warnen
  • betroffene Branchen zu schützen
  • Tätergruppen zu identifizieren
  • Schaden in ganzen Unternehmensnetzwerken zu verhindern

Nur wenn Fälle gemeldet werden, kann Cyberkriminalität systematisch analysiert und bekämpft werden.

 

Fazit: Cyberangriffe sollten immer der Polizei gemeldet werden

Cyberangriffe zu melden, ist kein bürokratischer Aufwand, sondern ein wichtiger Beitrag zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Unternehmen. Kurzfristig erscheint es vielleicht einfacher, den Vorfall intern zu klären und zur Tagesordnung überzugehen – langfristig schadet dieses Verhalten jedoch allen. Ohne Meldungen können keine Ermittlungen stattfinden, kein Fahndungsdruck aufgebaut werden und keine Muster entdeckt werden.

Dokumentieren Sie den Vorfall sorgfältig und nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Stelle für Cybercrime auf. Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf unserer Download-Seite unter „Liste der Ansprechpartner für Opfer und Betroffene eines Cyberangriffs“.

Für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel danken wir Herrn Torsten Seeberg, Abteilung Cybercrime/Digitale Spuren, Landeskriminalamt Baden-Württemberg.