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Behörde kontrolliert neuerdings Webseiten

Behörde kontrolliert neuerdings Webseiten

Heutzutage verarbeiten und erheben fast alle Webseiten Daten ihrer Besucher. Von Login-Daten wie Nutzername und Passwort über E-Mail-Adressen bis hin zu Cookies gibt es zahlreiche Stellen, an denen persönliche Daten der Nutzer gesammelt werden. Daraus erwächst auch eine Verantwortung für die Sicherheit dieser Daten, die unter anderem auch durch die Datenschutz-Grundverordnung sichergestellt werden soll. Ebenso gehört die Informationspflicht zu den Vorgaben, die Webseitenbetreiber einhalten müssen. Damit diese Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden, wird zum Teil schon zu Webseitenkontrollen gegriffen. Erfahren Sie im Folgenden mehr darüber und lesen Sie, wie Sie Bußgelder und Strafen vermeiden!

 

Webseitenkontrollen durch das BayLDA

Im Rahmen des Safer Internet Day hatte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) angekündigt, einige gut besuchte Webseiten zu überprüfen. Dabei sollte eine Auswahl an Webseiten der meistgenutzten Internet-Dienste speziell auf deren Sicherheit überprüft werden. Es geht vor allem darum, wie gut die digitalen Identitäten der Nutzer geschützt werden.

Zusätzlich wurden bzw. werden auch weitere Webseiten überprüft, um festzustellen, ob den Vorgaben zu den Informationspflichten auf Webseiten nachgekommen wird. Im Fokus stehen hier vor allem Cookies und ob eine entsprechende Einwilligung eingeholt wird.

Vielleicht denken Sie nun, dass die Webseite Ihres Unternehmens zu unbedeutend ist, um kontrolliert zu werden. Das mag möglicherweise für den Moment stimmen. Doch Sie sollten auch feststellen, dass das Thema Datenschutz auf Webseiten und die Datenschutz-Grundverordnung auch von den Behörden neuerdings ernst genommen wird. Offensichtlich so ernst, dass auch Kontrollen durchgeführt werden. Dies beschränkt sich für den Moment auf das BayLDA und einige ausgewählte Webseiten, doch es ist nicht allzu unwahrscheinlich, dass diese Webseitenkontrollen ausgeweitet werden. Und dazu kommt schließlich, dass jeder Datenschutzverstöße auf Webseiten in Zuge von Abmahnungen melden kann. Dies alles sollte Grund genug sein, sich um die Sicherheit der eigenen Unternehmenswebseite sorgfältig zu kümmern.

 

Mit dem Webseitencheck zu einer sicheren Webseite

Damit die oben genannten Webseitenkontrollen oder Abmahnungen Sie nicht kümmern müssen, gibt es den Webseitencheck. In 7 Prüfgruppen wird Ihre Webseite auf DS-GVO-Konformität überprüft, damit Ihr persönliches Haftungsrisiko reduziert und Ihre Webseite anschließend so verbessert, dass das Abmahnrisiko reduziert wird. Neben den Prüfgruppen Verschlüsselte Kommunikation, Impressum und Datenschutzerklärung werden auch die Bereiche Cookies, Formulare und Zusätzliche Inhalte geprüft. Auch der Darstellung Ihrer Webseite werden einige Prüfpunkte gewidmet.

Der Webseitencheck liefert Ihnen einen detaillierten Prüfbericht mit den Ergebnissen der einzelnen Prüfgruppen und Prüfpunkte und liefert zusätzlich Handlungsempfehlungen, mithilfe derer Sie Ihre Webseite direkt verbessern und abmahnsicher machen können. Somit stellt der Webseitencheck ein schnelles und einfaches Werkzeug dar, mit dem die eigene Unternehmenswebseite verbessert werden kann. Abmahnungen und Kontrollen bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung müssen Ihnen anschließend keine Sorgen mehr bereiten!

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Fazit

Die Behörden nehmen das Thema Datenschutz spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung durchaus ernst. Und auch Abmahnungen aufgrund von Datenschutzverletzungen auf Webseiten sind kein Märchen. Daher sollten Sie Ihre Webseite auf jeden Fall dahingehend abgesichert haben!