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Abmahnungen – die ersten Folgen der DSGVO

Abmahnungen – die ersten Folgen der DSGVO

Vor etwas mehr als drei Wochen ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Und mittlerweile bekommen einige Unternehmen diese zu spüren. Manche Unternehmen haben den Aufwand, die DSGVO umzusetzen sicherlich unterschätzt, und sind daher im Verzug. Andere wissen vielleicht immer noch nicht, wie sie DSGVO-Konformität erreichen können. Daher möchten wir nach diesen drei Wochen ein kleines Resümee ziehen und Ihnen gleichzeitig erklären, wie Sie es vermeiden, Abmahnungen aufgrund der DSGVO zu erhalten.

Die ersten Abmahnungen sind schon da…

Zu den häufigsten Abmahngründen gehört das Fehlen einer Datenschutzerklärung auf einer Webseite. Dies lässt sich leicht feststellen und bietet daher einen „Angriffspunkt“. Sie können es allerdings relativ leicht vermeiden, eine solche Abmahnung zu erhalten, indem Sie Ihre Webseite schlicht und ergreifend mit einer Datenschutzerklärung ausstatten.

Weiterhin kann eine Einbindung von „Google Analytics“ möglicherweise zu einer Abmahnung führen. Hierbei geht es darum, dass, wenn „Google Analytics“ verwendet wird, dies auch rechtlich korrekt erfolgen muss. Dazu gehört, dass die zugreifenden IP Adressen anonymisiert werden müssen und die Verwendung ebenfalls in der Datenschutzerklärung erwähnt sein muss.

Ferner kann auch die Verwendung von gewissen Plugins zu Problemen führen. Dies wird zwar schon länger abgemahnt (es liegt ein Urteil aus dem Jahr 2016 vor), aber im Zuge der DSGVO ist die Rechtslage etwas anders. Es geht insbesondere darum, dass Plugins z.B. von Facebook, die beim Besuch einer Webseite oft unerkannt Daten übertragen, vermutlich zu einem Problem werden. Verzichten Sie daher besser auf solche Plugins, es gibt andere Möglichkeiten. Ob Ihre Webseite den rechtlichen Vorgaben entspricht, können Sie mit unserem neuen Webseitencheck ermitteln. Dazu wird es in Kürze einen eigenen Artikel auf diesem Blog geben. Für „ganze eilige Fälle“ können Sie aber schon jetzt vorab über unser Kontaktformular anfragen.

 

8 Tipps zur Umsetzung der DSGVO – jetzt in unserem kostenfreien Ratgeber nachlesen!

 

Phishing-Mails

Wir haben uns bereits des Öfteren mit dem Thema Phishing-Mails beschäftigt. Doch die Datenschutz Grundverordnung hat auch hier zu Problemen geführt, weil viele Unternehmen auf Ihre aktualisierten Datenschutzerklärungen per E-Mail hingewiesen haben. Auch wenn es mittlerweile wieder etwas abgeebbt ist, haben Sie sicherlich mitbekommen, dass im Zuge der Datenschutzgrundverordnung massenhaft E-Mails verschickt wurden. Und darunter haben sich auch unzählige Phishing Mails gemischt. Die Hacker haben dies wieder mal schnell und gnadenlos ausgenutzt! Es gilt also wie immer: Lassen Sie Vorsicht walten! Prüfen Sie Links, öffnen Sie keine Anhänge von verdächtigen E-Mails und geben Sie keine Passwörter u.Ä. her!

Tipp: Hier können Sie nochmal nachlesen, woran Sie Phishing-Mails erkennen können.

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Fazit

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsexperten sind und Sie im Zweifelsfall immer einen Anwalt zu Rate ziehen sollten. Wir haben in diesem Artikel nur aufgeführt, welche Art von Abmahnungen uns bekannt und im Zuge der DSGVO relevant sind. Es ist noch nicht entschieden, ob solche Abmahnungen rechtlich tragbar sind bzw. rechtmäßig verschickt werden können. Hier muss man abwarten, wie die Gerichte zukünftig urteilen werden, denn dazu liegen bisher noch keine Urteile vor. Allerdings gilt natürlich schon jetzt: Gehen Sie kein Risiko ein und sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen DSGVO-konform ist! Damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite!