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So einfach sichern sich KMU Förderung für IT Sicherheit

So einfach sichern sich KMU Förderung für IT Sicherheit

Um auf dem heutigen Markt bestehen zu können, gilt es Ihr Unternehmen stets auf dem neuesten Stand zu halten - in vielerlei Hinsicht. Essentiell ist dabei ohne Frage die Informationstechnologie, da sie die Grundlage für zahlreiche Unternehmensprozesse ist. Viele Unternehmen wissen jedoch nicht, wie Sie die Fülle an Anforderungen in Sachen IT Sicherheit managen, geschweige denn umsetzen sollen. Hinzu kommt, dass mittelständische Firmen häufig nicht über die notwendigen personellen sowie finanziellen Ressourcen verfügen, um sich dieser Herausforderung annehmen zu können. Deshalb habe ich eine gute Nachricht für Sie:

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz unterstützt technologieorientierte IT Beratungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Rahmen des BITT-Technologieberatungsprogramms.

 

Ziel der Förderung ist es, KMUs einen Zugang zu neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnissen zu vermitteln. Rheinland-Pfälzische Unternehmer sollen durch die subventionierte Technologieberatung Zugang zu Informationen und Trends im Bereich der Technik erhalten sowie technologische Fragestellungen klären können.

 

Was genau wird gefördert?

Investitionen in die IT sind Investitionen in die Zukunft. Wenn Sie und Ihr Unternehmen mit der Konkurrenz Schritt halten möchten, müssen Sie mit der Zeit gehen. Für innovative Digitalisierungsstrategien und neue Technologien wie Social Media, Enterprise Mobility, Data Analytics und Cloud (SMAC) sind demzufolge Investitionen in die IT unerlässlich.

Deshalb richtet sich das BITT Förderprogramm an Unternehmen, welche IT Beratungen bei der Einführung spezieller EDV/ Informationstechnik anstreben. Das geplante Investitionsvolumen muss dabei mindestens 10.000 Euro betragen.

 

Die Fördermittel stellen dabei einen Zuschuss zu den Beratungskosten dar. Der Umfang der Förderung für KMU beträgt dabei 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Da innerhalb von 3 Steuerjahren maximal 3 Tagewerke gefördert werden, beläuft sich der Maximalbetrag der Förderung auf 1.200 Euro, das entspricht 3 x 8 Beraterstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).

 

Die Fördermittel werden über Haushaltsmittel des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP zur Verfügung gestellt und fungieren als Maßnahmen zur Innovationsförderung in Unternehmen.

 

Wer ist berechtigt, einen Antrag auf Förderung von IT Beratung zu stellen?

Berechtigt zur Antragstellung sind kleine und mittelständische Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union, die ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz haben. Besonders angesprochen werden technologieorientierte, rechtlich selbstständige KMU des verarbeitenden und produzierenden Gewerbes sowie des produktionsnahen gewerblichen Dienstleistungssektors.

 

KMU sind Unternehmen

  • die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen;
  • mit max. 50 Mio. Euro Umsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro;
  • die eigenständig sind: sie halten keine Anteile von 25% oder mehr an einem Unternehmen, bzw. es werden keine Anteile von 25% oder mehr an ihm gehalten.

 

Sonderfälle, in denen Unternehmen trotz Überschreitung der 25%-Grenze noch als KMU anzusehen sind, werden ebenfalls in der KMU-Richtlinie der EU geregelt.

 

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Ist die Förderung für KMU in Ihrem Unternehmen möglich?

Ob für Sie eine Förderung in Frage kommt, können Sie mithilfe einer Checkliste auf der Förderdatenbank prüfen.

 

Sie möchten eine Technologieberatung in Anspruch nehmen? So verläuft das Antragsverfahren für die Förderung

Bei wem erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragstellung muss vor der Beauftragung der Beratung bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer in Rheinland-Pfalz gestellt werden. Die Einreichung erfolgt bei der für das antragstellende Unternehmen zuständigen Kammer. Der jeweilige Antrag wird im Verlauf dort geprüft und das Unternehmen wird zur Förderung vorgeschlagen. Die Antragsbewilligung sowie fördertechnische Umsetzung hat abschließend die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) inne, nachdem die Kammer die erwähnte Förderempfehlung ausgesprochen hat. Erst nach Erhalt des BITT-Förderbescheides darf die Beratung beauftragt und begonnen werden.

Es ist förderunschädlich, wenn mit der Beratung bereits nach Erhalt der schriftlichen Eingangsbestätigung der ISB begonnen wird, allerdings kann daraus kein Anspruch auf spätere Förderung abgeleitet werden.

 

Welche Antragsunterlagen müssen eingereicht werden?

Zur Antragstellung ist ein Formular einzureichen, welches Informationen zum Antragsteller, dem zu fördernden Vorhaben und der konkreten Beratungsstelle sowie deren Leistung enthält. Das Formular ist bei den Industrie- und Handelskammern oder bei den Handwerkskammern erhältlich.

 

Welche Abrechnungsunterlagen müssen eingereicht werden?

Um die Unterstützung auch planmäßig zu erhalten, ist es notwendig, nach Abschluss der Beratung fristgerecht folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  • Rechnung(en) des Beratungsunternehmens
  • zugehöriger Kontoauszug (Zahlungsnachweis)
  • Beratungsbericht

 

Wer kommt als beratende Stelle in Frage?

Erster Ansprechpartner sind Beratungsunternehmen, (Hochschullehrer/innen und Forschungseinrichtungen) mit ausreichender Erfahrung, den erforderlichen Fähigkeiten und der notwendigen Zuverlässigkeit. Auch wir von BRANDMAUER IT beraten Sie gerne, was das Thema Förderung von KMU angeht und wie Sie das BITT Förderprogramm in Anspruch nehmen können.

 

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Wer ist von der Förderung für KMU ausgeschlossen?

Fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Beratungen, die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören. Dazu zählen laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung. Ebenfalls nicht für die Förderung in Frage kommen Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungsaudits und Beratungsleistungen, für die andere öffentliche Mittel beantragt oder gewährt wurden.

 

Fazit

Ihr Unternehmen möchte eine IT Beratung in Anspruch nehmen und erfüllt die zur Förderung notwendigen Voraussetzungen? Dann sollten Sie als Geschäftsführer keine Zeit verlieren diese zu beantragen und Ihr Unternehmen in Sachen IT aufzurüsten. Denn nur wer eine zukunftsfähige IT besitzt, dessen Unternehmen kann sich wichtige Wettbewerbsvorteile sichern und auch langfristig am Markt bestehen.

 

Tipp

Wussten Sie, dass unser BRANDMAUER IT Sicherheitscheck auch unter eine IT Beratung fällt und damit im Rahmen des BITT-Technologieberatungsprogramms gefördert wird?

 

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