Dürfen wir Sie in Sachen IT-Sicherheit beraten?
Wir beraten den Mittelstand auf dem Weg in eine sichere digitale Zukunft - Nutzen Sie die Förderung des go-digital Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Wir sind eines der für das Modul 1 "IT-Sicherheit" autorisierten Beratungsunternehmen und sind berechtigt, für Sie die Förderanträge zu erstellen!
Nutzen Sie die staatliche Förderung, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen!
Die BRANDMAUER IT Security (Beraterkennzeichen: 62404-ZW-046) darf als autorisiertes Beratungsunternehmen im Modul 1 "IT-Sicherheit" des Förderprogramms go-digital für Unternehmen aus dem Bereich KMU und Handwerk Förderanträge stellen und Beratungsleistungen erbringen!
Wir übernehmen für Sie die komplette Projektabwicklung von der Beantragung der Fördermittel bis zur obligatorischen Berichterstattung. In folgenden Leistungsphasen unterstützen wir Sie:
Gefördert werden bis zu 20 Beratertage (Tagessatz max. 1.100 EUR/netto) und damit ein max. Beratungsvolumen von rund 22.000 EUR. Da die maximale Förderung auf 50 % begrenzt ist, können Sie somit also max. 11.000 EUR aus dem Förderprogramm go-digital erhalten. Das zu beratende Unternehmen trägt die anderen 50 % sowie die gesetzlich anfallende Mehrwertsteuer. Sollten Sie eine Beratung in Kombination mit den beiden anderen Modulen "Digitale Markterschließung" oder "Digitalisierte Geschäftsprozesse" benötigen, so erhöht sich die Förderung auf max. 30 Beratertage.
In einem kürzlich durchgeführten Beratungsprojekt haben wir ein Stuttgarter Softwareunternehmen beraten und anschließen ein komplettes IT-Sicherheitskonzept erstellt welches gerade in der Umsetzung ist. Wenn Sie mehr darüberfahren wollen, kontaktieren Sie uns.
Jetzt informieren! Hier gehts zur offiziellen Webseite des go-digital Förderprogramms...
Im Vorfeld der Antragsstellung erarbeiten wir zusammen mit Ihnen einen Projektplan für das Beratungsprojekt. Hierin klären wir Ihren Bedarf, Ihre Anforderungen, Ihre Wünsche und alles, was sonst noch dazu gehört, damit wir uns ein Bild des Auftrags machen können. Gleichzeitig prüfen wir, ob Sie die Anforderungen für eine Förderung erfüllen.
Sobald der Projektplan steht, schließen wir mit Ihnen einen rechtsverbindlichen Beratervertrag ab, der zunächst allerdings nicht Kraft tritt. Der Beratervertrag wird anschließend nur Bestandteil des Antrags auf Förderung und muss deshalb auch im Vorfeld der Antragsstellung geschlossen werden. Die Inkraftsetzung des Beratervertrags erfolgt erst mit Erhalt des Förderbescheids vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Das zu beratende Unternehmen muss zudem eine Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen, der KMU-Eigenschaft, als auch zu den bisherigen "De-minimis"-Beihilfen ausfüllen. Des Weiteren wird ein aktueller Handelsregisterauszug benötigt. Zusammengefasst finden sie diese Formulare im Förderantrag.
Unter den nachfolgenden Links können Sie die aktuellen Formulare herunterladen:
Alle zuvor genannten Dokumente laden wir für Sie in das Antragstool "easy-Online" hoch und stellen den Antrag auf Projektförderung mittels elektronischer Signatur.
Nach der Bearbeitung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten wir einen Förderbescheid (oder einen Ablehnungsbescheid). Erst jetzt darf mit der Beratungstätigkeit begonnen werden. Damit kann auch der im 2. Schritt geschlossene Beratervertrag jetzt aktiv und rechtsverbindlich werden.
Sofern Änderungen (z.B. geänderter Beratungsumfang, Laufzeitverlängerungen) während der Projektlaufzeit bzw. Beratungszeit auftreten, sind wir verpflichtet diese umgehend an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden. Gleiches gilt auch für einen eventuellen Projektabbruch.
Nun geht es aber an die Arbeit. Das BRANDMAUER IT Produktportfolio kommt jetzt in Verbindung mit unseren IT-Sicherheitsbeauftragten und unseren Consultants zum Einsatz, um zu prüfen, wie Ihr aktueller Status Quo ist. Im dazugehörigen Bericht schlagen wir dann entsprechende Handlungsempfehlungen und Maßnahmen vor, die Sie dann wahlweise auch in Eigenregie umsetzen können.
Spätestens vier Wochen nach Abschluss des Beratungsprojektes muss der Verwendungsnachweis von uns im Antragstool eingereicht sein. Nach der Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Projektförderung zur Auszahlung gebracht, und zwar direkt an das Beratungsunternehmen. Sie erhalten von uns dann lediglich eine Rechnung über Ihren Eigenanteil und die Mehrwertsteuer für das gesamte Projekt.
Zum Verwendungsnachweis gehören:
Ein funktionierender Virenschutz der neusten Generation ist eines der wichtigsten Mittel, das Unternehmen zum Schutz gegen Cyberkriminalität zur Verfügung steht. Mit Sophos Intercept X Advanced
Wenn man IT-Security Awareness Trainings mittels Sophos Central Phish Threat im Unternehmen einsetzen möchte, um Mitarbeiter gegen Phishing Angriffe zu trainieren, hat man die Wahl zwischen reinem
Immer wieder benötigt man neue Software. Im Internet ist es zum Glück einfach, die gesuchte Software herunterzuladen. Doch leider lädt man sich dabei auch allzu leicht Viren oder andere Malware auf
Die IT Sicherheit wird zunehmend komplexer. Mit der Verwendung von Künstlicher Intelligenz z.B. in Form von Deep Learning oder auch einfach der schlicht steigenden Menge an Bedrohungen,
BRANDMAUER IT Security erstellt, implementiert und zertifiziert IT-Sicherheitskonzepte für Unternehmen und Organisationen. Durch Professionalität und Qualität wird BRANDMAUER IT Security zu einer zuverlässigen Schutzmauer und sorgt sowohl für Stabilität als auch für Sicherheit von Daten und Unternehmen.
BRANDMAUER IT GmbH
Hauptstr. 102
76756 Bellheim
Telefon:+49 (0) 7272 92975-200
Telefax:+49 (0) 7272 92975-299
E-Mail: kontakt@brandmauer.de