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Ratgeber E-Mail Sicherheit

Tipps zum Umgang mit unbekannten E-Mails und Bewerbermails sowie zur DSGVO-konformen Verwaltung.

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Grundsätzlich gilt: Keine E-Mails öffnen, deren Absender Sie nicht kennen! Aber was ist, wenn Sie E-Mails erhalten, deren Absender Sie situationsbedingt gar nicht kennen können? So z.B. bei Bewerberemails. Wie Sie damit umgehen, ohne Sicherheitsrisiken einzugehen und ohne gegen die Gesetze (DSGVO, BDSG, AGG) zu verstoßen, haben wir Ihnen in diesem Ratgeber übersichtlich zusammengefasst.

Ihr Nutzen

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Sie wissen, wie Sie den wahren Absender von E-Mails identifizieren können

Wir geben Ihnen eine Anleitung, wie Sie in Microsoft Outlook den wahren Absender einer E-Mail identifizieren können. 

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Sie erhöhen die E-Mail Sicherheit

Wenn Sie und Ihre Mitarbeiter wissen, wie mit unbekannten Absendern umzugehen ist, dann senken Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Systeme durch E-Mails von Malware infiziert werden.

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Sie vermeiden Bußgelder

Laut DSGVO, BDSG und AGG müssen E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten, besonders behandelt werden. Wenn Sie sich daran halten, dann vermeiden Sie Strafen und Bußgelder.

Ratgeber E-Mail Sicherheit

Inhalt

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

  • wie Sie in Microsoft Outlook den "wahren" Absender einer E-Mail identifizieren können.
  • wie Sie richtig mit Bewerbermails umgehen und gleichzeitig die DSGVO berücksichtigen.

 

Wozu ist das wichtig?

Die Gefahr unbekannter Absender

E-Mails mit unbekanntem Absender sollten Sie stets mit Vorsicht behandeln, denn sie könnten mit Malware infiziert sein. Immer häufiger machen sich Cyberkriminelle die Schwachstelle Mensch zu Nutze und versuchen über gefälschte E-Mails in die Systeme von Unternehmen zu gelangen. So könnte sich bspw. auch eine vermeintlich harmlose Bewerbermail, deren Absender in der Regel immer unbekannt ist, als gefälscht entpuppen.

Die gute Nachricht: mit wenigen Tricks kriegen Sie dieses Problem ganz einfach in den Griff und erhöhen damit die E-Mail Sicherheit in Ihrem Unternehmen!

 

Der falsche Umgang mit Bewerbermails ist strafbar

Sie sehen: ein so scheinbar harmloses Thema wie Bewerbungen kann zu einem ernsthaften Sicherheitsrisiko werden. Abgesehen davon schreibt

  • die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
  • das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

einiges zum Umgang mit personenbezogenen Daten vor. Mehr zu den Hintergründen und warum Sie Bewerbermails nicht direkt löschen, geschweige denn weiterleiten dürfen, erfahren Sie in dem Ratgeber.

 

So erhalten Sie den Ratgeber

Um den kostenfreien Ratgeber zur E-Mail Sicherheit zu erhalten, füllen Sie einfach das Formular auf der rechten Seite aus. Wir senden Ihnen dann umgehend den entsprechenden Downloadlink per E-Mail zu.

Jetzt kostenfrei downloaden

 

Bitte beachten Sie! 

Wenn Sie das erste Mal ein Formular auf unserer Seite ausfüllen, erhalten Sie aus Datenschutzgründen in wenigen Minuten auch eine Datenschutz-E-Mail von uns. Bitte klicken Sie den darin enthaltenen Bestätigungslink an, damit wir sichergehen können, dass Sie auch der rechtmäßige Besitzer dieser E-Mail-Adresse sind. Vielen Dank.